Gut zu wissen

  • Coaching Vereinbarung

    Alle Gesprächstermine finden auf Wunsch in Präsenz in Ihren oder in meinen Räumlichkeiten statt. Grundsätzlich können alle Coachings auch Online durchgeführt werden. Nach einem unverbindlichen Kennenlerngespräch erhalten Sie auf Basis Ihres Anliegens und Ihrer Ziele ein detailliertes Angebot über den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Coachings. Ebenso werden Ihre Ziele und Erwartungen in der Coaching Vereinbarung dokumentiert. Eine Zeiteinheit umfasst jeweils 60 Minuten. So behalten Sie Kostentransparenz und Prozesskontrolle.
  • Ad-hoc-Beratung | Individuelle Werte- und Motivanalyse

    Das Honorar für eine außerhalb einer Coaching Vereinbarung stattfindende Ad-hoc-Beratung, sowie für die Erstellung und Auswertung der Werte- und Motivanalyse mit Profile Dynamics werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Qualitätssicherung

    Zur Qualitätssicherung der von mir durchgeführten Coachings nehme ich regelmäßig kollegiale Beratung und Supervision in Anspruch, wobei Ihre persönlichen Daten stets anonymisiert werden. Regelmäßige fachliche Fort- und Weiterbildungen sorgen dafür, dass die von mir angewandten Methoden und Tools stets überprüft werden und auf dem aktuellen Stand sind.
  • Wissenswertes

    Wenn Sie Selbstzahler:in sind, können Sie die Aufwendungen für ein berufliches Coaching oder eine berufliche Beratung im Rahmen Ihrer Erklärung zur Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen.

    Berufliche Feedback- und Jahresgespräche sind hervorragende Anlässe, um für die persönliche Entwicklung und Zielerreichung ein Coaching anzufragen. Viele Arbeitgeber übernehmen im Rahmen der Personalentwicklung die Kosten hierfür. Informieren Sie sich dazu einmal bei Ihrer Personalabteilung. Gerne stelle ich ein passgenaues Angebot zur Verfügung.

    Wenn Sie arbeitssuchend sind, werden die Kosten für ein Coaching in der Regel auch vom Jobcenter übernommen. Bitten Sie Ihre Vermittlungsfachkraft im Jobcenter um die Ausstellung eines Coaching Gutscheins.